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Elternvertretung

Zur kulturpolitischen Bedeutung von Eltern-Vertretungen an Musikschulen

  1. Zur besseren Akzeptanz und der Durchsetzbarkeit des Elternwillens bedarf es lokaler Eltern- und Förderorganisationen.
  2. Die Eltern haben den Wunsch, ihre Kinder musikalisch ausbilden zu lassen. Sie fordern daher den Erhalt der Musikschule sowie die uneingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zu den Angeboten der Musikschule.
  3. Die Eltern erwarten im Sinne einer kulturellen Grundversorgung eine Öffnung der Musikschulen durch für alle tragbaren Musikschulgebühren. Für finanziell benachteiligte Familien sind sozial gestaffelte Tarife vorzusehen.
  4. Die Eltern leisten mit ihrem persönlichen Einsatz einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen und bildungspolitischen Weiterentwicklung der Gesellschaft.

Zur musikschulpolitischen Bedeutung der Landes-Eltern-Verbände

  1. Musikschulen unterliegen meist der Gestaltungshoheit des Bundeslandes. Die Einrichtung von Landes-Eltern-Verbänden als „Lobby'* ist daher hilfreich und nützlich. Sie arbeiten eng mit den Musikschulverbänden der Bundesländer zusammen.
  2. Durch „Vernetzung" unterstützen die Landes-Eltern-Verbände die lokalen Elternorganisationen in allen Musikschulfragen. Die Landesverbände befassen sich systematisch mit allen übergeordneten Musikschulproblemen (Sicherung des Musikschulstandortes, flächendeckendes Angebot, Sozialverträglichkeit der Musikschulgebühren etc.).
  3. Die Landes-Eltern-Organisationen machen die für die Musikschulen zuständigen Landesministerien auf eventuelle kritische Befunde über erkennbare Mangelsituationen im Musikschulbereich aufmerksam.
  4. Sie verdeutlichen in der Gesellschafts-, Kultur- und Bildungspolitik, dass musikalische Bildung kein beliebiges Freizeitvergnügen, sondern einklagbares Grundrecht, nicht Ornament, sondern unverzichtbarer Urgrund der humanistischen Gemeinschaft ist.

Zur strategischen Bedeutung der Bundes-Eltern-Verbände

  1. Kultur und Bildung gehören zu den gesamtstaatlichen Aufgaben. Die Einrichtung von Bundes-Eltern-Organisationen ist sinnvoll. Sie sind zentrale Instanz für die Landesorganisationen und Partner bei der Entwicklung musikschulrelevanter Leitlinien des Bundes Staates (z. B. für Musikhochschulen und -Universitäten).
  2. Die Existenz von Bundes-Eltern-Vertretungen ist eine notwendige Voraussetzung für bilaterale wie internationale Zusammenarbeit. Bundes-Eltern-Vertretungen arbeiten eng mit allen musikschulpolitisch relevanten Verbänden (VdM, KOMU, AGMÖ etc.) auf Bundesebene zusammen.
  3. Bei der Finanzierung bundesweiter Projekte ist der Bund regelmäßig der entsprechende Kooperationspartner. Zudem verlangen die Globalisierung und die EU-Erweiterung nach europaweit agierenden Interessenvertretungen von Elternorganisationen.
  4. Eine „Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten" soll aus der Sicht der Elternschaften den musikschulpolitischen und bildungspolitischen Zielen ein höheres Gewicht zu verleihen.
  5. Eine internationale Zusammenarbeit der organisierten Elternschaften ist in den einzelnen Nationen herbeizuführen (z.B. Forcierung des internationalen Jugendaustausches, Nutzung von EU-Förderungsprogrammen). Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der EMU (Europäische Musikschul-Union) anzustreben.

Anfragen an den Landeselternbeirat bitte an:

Martin Strickler

Friedlebenstr. 48
D-60433 Frankfurt
Tel: 069 - 5305 4249
E-mail: martin.strickler@t-online.de



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