Elternvertretung
Zur kulturpolitischen Bedeutung von Eltern-Vertretungen an Musikschulen
- Zur besseren Akzeptanz und der Durchsetzbarkeit des Elternwillens bedarf es lokaler Eltern- und Förderorganisationen.
- Die Eltern haben den Wunsch, ihre Kinder musikalisch ausbilden zu lassen. Sie fordern daher den Erhalt der Musikschule sowie die uneingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zu den Angeboten der Musikschule.
- Die Eltern erwarten im Sinne einer kulturellen Grundversorgung eine Öffnung der Musikschulen durch für alle tragbaren Musikschulgebühren. Für finanziell benachteiligte Familien sind sozial gestaffelte Tarife vorzusehen.
- Die Eltern leisten mit ihrem persönlichen Einsatz einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen und bildungspolitischen Weiterentwicklung der Gesellschaft.
Zur musikschulpolitischen Bedeutung der Landes-Eltern-Verbände
- Musikschulen unterliegen meist der Gestaltungshoheit des Bundeslandes. Die Einrichtung von Landes-Eltern-Verbänden als „Lobby'* ist daher hilfreich und nützlich. Sie arbeiten eng mit den Musikschulverbänden der Bundesländer zusammen.
- Durch „Vernetzung" unterstützen die Landes-Eltern-Verbände die lokalen Elternorganisationen in allen Musikschulfragen. Die Landesverbände befassen sich systematisch mit allen übergeordneten Musikschulproblemen (Sicherung des Musikschulstandortes, flächendeckendes Angebot, Sozialverträglichkeit der Musikschulgebühren etc.).
- Die Landes-Eltern-Organisationen machen die für die Musikschulen zuständigen Landesministerien auf eventuelle kritische Befunde über erkennbare Mangelsituationen im Musikschulbereich aufmerksam.
- Sie verdeutlichen in der Gesellschafts-, Kultur- und Bildungspolitik, dass musikalische Bildung kein beliebiges Freizeitvergnügen, sondern einklagbares Grundrecht, nicht Ornament, sondern unverzichtbarer Urgrund der humanistischen Gemeinschaft ist.
Zur strategischen Bedeutung der Bundes-Eltern-Verbände
- Kultur und Bildung gehören zu den gesamtstaatlichen Aufgaben. Die Einrichtung von Bundes-Eltern-Organisationen ist sinnvoll. Sie sind zentrale Instanz für die Landesorganisationen und Partner bei der Entwicklung musikschulrelevanter Leitlinien des Bundes Staates (z. B. für Musikhochschulen und -Universitäten).
- Die Existenz von Bundes-Eltern-Vertretungen ist eine notwendige Voraussetzung für bilaterale wie internationale Zusammenarbeit. Bundes-Eltern-Vertretungen arbeiten eng mit allen musikschulpolitisch relevanten Verbänden (VdM, KOMU, AGMÖ etc.) auf Bundesebene zusammen.
- Bei der Finanzierung bundesweiter Projekte ist der Bund regelmäßig der entsprechende Kooperationspartner. Zudem verlangen die Globalisierung und die EU-Erweiterung nach europaweit agierenden Interessenvertretungen von Elternorganisationen.
- Eine „Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten" soll aus der Sicht der Elternschaften den musikschulpolitischen und bildungspolitischen Zielen ein höheres Gewicht zu verleihen.
- Eine internationale Zusammenarbeit der organisierten Elternschaften ist in den einzelnen Nationen herbeizuführen (z.B. Forcierung des internationalen Jugendaustausches, Nutzung von EU-Förderungsprogrammen). Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der EMU (Europäische Musikschul-Union) anzustreben.
Anfragen an den Landeselternbeirat bitte an:
Martin Strickler
Friedlebenstr. 48
D-60433 Frankfurt
Tel: 069 - 5305 4249
E-mail: martin.strickler@t-online.de