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Servicestelle Musikerziehung Hessen JeKi-Hessen

„Jedem Kind ein Instrument" JeKi in Hessen

1. Allgemeine Ziele des Pilotprojekts

 

Das Angebot soll zunächst im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts allen interessierten Grundschüler/-innen - unabhängig von ihrem kulturellen oder sozialen Hintergrund - die Möglichkeit eröffnen, ein Musikinstrument zu erlernen. Die hierzu nötige Integration ist ggf. über Gebührenbefreiungen und Stipendien zu gewährleisten. Das Angebot dient der Ergänzung des Unterrichts im Fach Musik. Es ist daher nicht als Ersatz zu verstehen. Die Teilnahme ist freiwillig.

 

Im ersten Schuljahr werden die Kinder über das Singen, Tanzen und Malen spielerisch an musikalische Grundelemente wie Takt, Rhythmus und Notation herangeführt. Hinzu kommt das Kennenlernen einer breiten Palette von Musikinstrumenten, wie auch das eigene Ausprobieren und der Nachbau, um die Prinzipien der Tonerzeugung zu erfahren. Schließlich wählt jedes Kind sein Lieblingsinstrument für das folgende Schuljahr aus. Die Musikschullehrkräfte gestalten die Stunden im Tandem mit den Grundschullehrkräften.

 

Im zweiten Schuljahr erhalten die Kinder das gewählte Instrument als Leihgabe für den Unterricht und das häusliche Üben. Die Musikschullehrkräfte unterrichten dabei in der Regel in einer zusätzlichen wöchentlichen Musikstunde durchschnittlich fünf Kinder in Kleingruppen am Instrument.

 

Das Pilotprojekt basiert auf der langjährigen Praxiserfahrung im erfolgreichen Projekt „Kooperation von Musikschulen und allgemein bildenden Schulen in Hessen". Das Konzept dafür wurde in den Jahren 1996 bis 1999 in einem Modellversuch des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Kultusministerium und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie entwickelt.

 

Das Pilotprojekt soll Schüler/-innen grundlegende ästhetische Erfahrungen ermöglichen und ihre Nähe zur Musik durch die Verbindung von Instrumentalpraxis mit schulischen Musikunterricht intensivieren. Schüler/-innen, die u. a. aufgrund sozialer Benachteiligungen von diesen Erfahrungen in der Regel ausgeschlossen sind, erhalten eine besondere Förderung.


Weitere Ziele bestehen in der Stärkung der Praxisorientierung schulischen Musikunterrichts und der Eröffnung weiterer Perspektiven für die Arbeit der Musikschulen. Die Schüler/-innen erhalten einen Zugang zum praktischen und bewussten Umgang mit Musik und zu einer aktiven Teilnahme an ihrem kulturellen Umfeld.

 

Hierzu gehört auch die Weiterbildung der unterschiedlich qualifizierten Lehrkräfte von Schule und Musikschule. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen tragen zu einer Weiterentwicklung der didaktischmethodischen Ansätze des instrumentalen Gruppenunterrichts bei.

 

Auf keinen Fall ersetzt das Pilotprojekt den Musikunterricht der Grundschulen. Die leitende Idee besteht vielmehr darin, verschiedene Möglichkeiten musikalischen und musibezogenen Handelns zu integrieren und dabei das eigentätige Musizieren als Basis musikalischästhetischer Erfahrungen und jeglichen Musiklernens zu stärken.


2. Umsetzung des Pilotprojekts


Die Schüler-/innen der Pilotprojektschulen erhalten in der zweiten Klasse zusätzlich zum schulischen Musikunterricht die Möglichkeit, ein Instrument in Kleingruppen zu erlernen; die zusätzlichen Stunden sind in den normalen Stundenplan integriert. Beide Unterrichtsbereiche beziehen sich eng aufeinander und ergänzen sich gegenseitig. Verschiedene Organisations-modelle der einzelnen Tandems von Schule und Musikschule erlauben die Berücksichtigung jeweiliger örtlicher Spezifika der unterschiedlichen Schulformen, Schulprofile und Einzugs-bereiche.

 

Der hier zugrunde liegende Ansatz geht jedoch weiter. Instrumentalunterricht und Musik-unterricht der Grundschule werden auf der inhaltlichen Ebene eng miteinander verzahnt. Hierzu dient ein gemeinsam zu erarbeitendes Teilcurriculum, das die Lehrkräfte mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten einander zuarbeitend durchführen. Im Zentrum des Curri-culums stehen Musikstücke, die praktisch erarbeitet und zum Ausgangspunkt vielfältiger Lernprozesse werden. Der Instrumentalunterricht erfährt dabei eine Erweiterung durch Inhalte und Methoden des allgemeinen Musikunterrichts. Die Unterrichtseinheiten orientieren sich an den Vorgaben schulischer Rahmen- bzw. Lehrpläne und den Vorgaben der Instrumentallehrpläne.


3. Fortbildung


Damit die Lehrkräfte beider Schularten ihre Unterrichtstätigkeit im Rahmen der Kooperation inhaltlich und organisatorisch aufeinander beziehen können, findet projektbegleitend ein gemeinsames Fortbildungsprogramm statt. Die damit einhergehenden qualifizierenden und die Gruppe dynamisierenden Prozessen initiieren zugleich eine möglichst langfristige und verlässliche Zusammenarbeit.

 

Bei den begleitenden Fortbildungen geht es um die

  • Herstellung eines Konsenses über die verschiedenen Eckpunkte der gemeinsamen Arbeit.
  • Qualifizierung der Lehrkräfte in Hinblick auf verschiedene Aspekte des gemeinsamen Vorhabens - insbesondere zu Unterrichtsinhalten und -methoden; Entwicklung von Planungs- und Vermittlungskompetenz.
  • Bildung und Festigung der Tandems/Teams.
  • Vereinbarungen zur Übernahme von Aufgaben und Funktionen.

Als Inhalte einer gemeinsamen Fortbildung der Tandems aus Musikschullehrkräften und Schulmusikern sind die folgenden Bereiche für die Unterrichtskooperation vorgesehen:

  • Praktische Arbeit mit exemplarischem Unterrichtsmaterial unter inhaltlichen und methodischen Gesichtspunkten - z. B. die Erarbeitung eines einfachen Arrangements für das Musizieren in der instrumentalen Kleingruppe bzw. in der Schulklasse und seine inhaltliche Einbettung in den Unterricht; z. B. exemplarischer Umgang mit vielfältigen musikalischen Übungen.
  • Exemplarische Planung unterschiedlicher Unterrichtsprozesse bzw. -phasen für den Klein- und Großgruppenunterricht unter Berücksichtigung von Planungskategorien.
  • Erörterung von Unterrichtserfahrungen mit gemeinsam vorbereitetem Material.
  • Kenntnis der Lehrpläne für Schule und Musikschule.
  • Kenntnisse von psychologischen Grundlagen des Lehrens und Lernens.
  • Treffen von inhaltlichen und organisatorischen Absprachen.

4. Inhaltliche Planung für die kommenden Schuljahre


Alle teilnehmenden Schüler/-innen werden mit Leihinstrumenten ausgestattet. Im Schuljahr 2008/2009 erhält der Jahrgang 1 elementare musikalische Grundausbildung durch ein Team bestehend aus Klassen- bzw. Musiklehrer/-in und Musikschullehrer/-in. Im Schuljahr 2009/2010 erhält der Jahrgang 2 Instrumentalunterricht in Kleingruppen (fünf Gruppen à fünf Schüler/-innen) mit Wahlinstrumenten als zusätzliche Musikstunde. Dafür plant die Grundschule eine Stunde zusätzlichen Musikunterricht ein.


5. Projektstandards (Zusammenfassung)


Das Pilotprojekt

  • strebt eine Beteiligung möglichst aller Kinder an.
  • verpflichtet sich, besonders Kinder aus bildungsfernen oder finanzschwachen Familien durch gezielte Ansprache für eine Teilnahme zu gewinnen.
  • beginnt mit dem ersten und endet vorerst nach dem zweiten Grundschuljahr.
  • sieht im ersten Schuljahr eine musikalische Grundausbildung im Klassenverband vor.
  • bietet den Kindern im zweiten Grundschuljahr Instrumentalunterricht.
  • bereitet die Kinder im ersten Schuljahr in Zusammenarbeit mit der Grundschullehrkraft (Tandem) vor.
  • gibt jedem Kind kostenlos ein Instrument für ein Jahr an die Hand.
  • bietet allen Kindern eine breite Auswahl von Musikinstrumenten an.
  • gewährleistet im zweiten Jahr Instrumentalunterricht in der Klasse oder in Kleingruppen (fünf Unterrichtseinheiten wöchentlich pro Schulklasse).
  • schließt jährlich mit einem repräsentativen Vorspiel aller Instrumentalschüler ab.
  • bezieht das Singen in jeden Unterricht intensiv mit ein.
  • übt stilistische Offenheit gegenüber allen Musikrichtungen.
  • verpflichtet sich zur permanenten Weiterbildung der Lehrkräfte.

6. Finanzierung und Beteiligung


Das Hessische Kultusministerium stellt für das Pilotprojekt in den Schuljahren 2008/2009 und 2009/2010 insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Somit können derzeit 70 Projektstandorte mit jeweils bis zu € 20.000,- gefördert werden. Die Fördermittel dienen zur Finanzierung der Personalkosten der Musikschullehrkräfte und zur Anschaffung der Musikinstrumente, die an die Schüler/-innen leihweise ausgegeben werden. Darüber besteht für die Schulen die Verpflichtung eigene Leistungen (z.B. über Sponsoren, Kommunen, Elternbeiträge etc.) in Höhe von bis zu € 4.400,- im Zeitraum von zwei Schuljahren zu erwirtschaften. Bei Schulen mit hohem Anteil sozial benachteiligter Schüler/-innen wird dieses Erfordernis vermindert oder erlassen. Das restliche Budget fließt in das begleitende Fortbildungsprogramm und in die administrativen Personal- und Sachmittel im Rahmen der Projektkoordination.

 



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